SMIC – Neuer gesetzlicher Mindestlohn in Frankreich
GESETZLICHER MINDESTLOHN IN FRANKREICH AB DEM 1. JULI 2012 AUF 9,40 EURO PRO STUNDE ERHÖHT
Gemäß Bekanntmachung des Arbeitsministeriums wurde der Stundensatz des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Juli 2012 um 2 % erhöht, davon 1,4 % aufgrund der eingetretenen Inflation seit der letzten Erhöhung (von Dezember 2011 bis Mai 2012) und 0,6 % wegen einer zusätzlichen „Hilfestellung“.
Folglich beläuft sich der Betrag des stündlichen Bruttomindestlohns ab dem 1. Juli 2012 auf 9,40 Euro (anstelle von gegenwärtigen 9,22 Euro), sprich monatlich auf 1.425,67 Euro brutto auf der Grundlage einer gesetzlichen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden.
Außerdem wird präzisiert, dass die Anwendung der gesetzlichen Erhöhungskriterien am 1. Januar 2013 die zwischen Juni 2012 und November 2012 festzustellende Inflation berücksichtigen wird.
Mit dieser Maßnahme beabsichtigt die Regierung dem Streben nach einer Steigerung der schwächsten Einkommen Rechnung zu tragen, wo doch der Mindestlohn seit sechs Jahren keinen größeren Aufschlag mehr nach den strikten gesetzlichen Erhöhungskriterien erfahren hat.
Diese zusätzliche „Hilfestellung“ ist die Wichtigste seit 1997 und dem Terminus der Bekanntmachung nach zu urteilen, entspringt die Erhöhung einem Gleichgewicht zwischen einer sofortigen Unterstützung bei der Kaufkraft und einer maßvollen Steigerung des Mindestlohns angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der Anfälligkeit von Unternehmen, besonders der Kleinsten.
16.08.2012